Burgruine Tabor


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Standort:  N 48°24.010  E 15°31.535
3601 Dürnstein, Schlossberg

Parkplatz:


Gehzeit:


Besichtigung: frei zugänglich

Links: www.duernstein.at


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Unter den ursprünglich Hochfreien, die aus dem bayerisch-sächsischen Raum zuwanderten, kamen im 11. Jahrhundert auch die Kuenringer nach Österreich. In seiner Eigenschaft als Vogt des Klosters Tegernsee über die stiftlichen Besitzungen in der Wachau erwarb Azzo von Kuenring um 1050 das Gebiet um Dürnstein.

Hier an der Donau befand sich eine Straßensperre und Mautstelle. Sein Enkel Hadmar I befestigte um 1130 den Felsen darüber und wurde so zum Begründer der Burg Dürnstein. Albero III und Hadmar II errichteten zur Verstärkung dieser Anlage um 1180 die sogenannte Oberburg auf dem obersten Felsen. An ihrer Stelle befand sich vermutlich bereits zu Beginn des 11. Jahrhunderts die weitgehend aus Holz errichtete Vogtburg des Klosters Tegernsee.

Sie wurde auch als Tabor bezeichnet. 1192 wurde Dürnstein erstmals urkundlich erwähnt. Es war zu dieser Zeit eine der modernsten und stärksten Festen an der Donau und gehörte den Kuenringern als freies Eigen. Dürnstein war einer der Hauptsitze der Familie und Wohnsitz der Linie Kuenring-Dürnstein. In Dürnsteiner Urkunden des Spätmittelalters begegnen uns zwei jeweils als Sitz eines Pflegers anzunehmende Gebäude. Ein "oberes Haus" (so genannt seit 1450) bzw. dem "Tabor" (erstmals belegt 1472). Meist werden das "obere Haus" und der "Tabor" gleichermaßen mit der unten beschriebenen Vorburg der alten Dürnsteiner Hauptburg identifiziert. Ebenso ist die Gleichsetzung der Hauptburg mit dem "unteren Haus" derzeit unangezweifelt. Möglicherweise beziehen sich die urkundlichen Differenzierungen jedoch nicht auf Hauptburg ("unteres Haus") und Vorburg ("oberes Haus / Tabor"), sondern auf Hauptburg ("oberes Haus") und Sitz im Stadtgebiet am Donauufer ("unteres Haus bzw. Tabor") im Bereich des heutigen "Neuen Schlosses".

Die Umschreibung der landesfürstlichen Pfandherrschaft Dürnstein in ihrem Gesamtumfang durch die drei Begriffe "stat, gesloss und teber"“ im Wappenbrief Friedrichs III von 1476 lässt eine Interpretation im obigen Sinn offen, wenn auch die bildliche Darstellung von Stadt und Burg auf der Urkunde oberhalb der Hauptburg einen ausgedehnten Bau mit Turm zeigt. Eine endgültige Klärung der Verhältnisse könnte erst durch die noch ausstehende gründliche Abwiegung der Belege in den zahlreichen verfügbaren Dürnsteiner Quellen erfolgen. In der Folge werden "oberes"“ und "unteres Haus" daher im bislang üblichen Sinn verwendet.

Weitere Informationen: www.burgen-austria.com / NÖ-Burgen online